Für die Vornahme von Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum (Sperrungen, Gerüstaufstellung, Containerstellung, Materiallagerung) ist stets vorab eine Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Die entsprechenden Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen oder Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.