Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit
[Nr.99007001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dort können Sie Informationsmaterial erhalten, beispielsweise zu Berufen und Tätigkeiten, zu Fragen der beruflichen Bildung sowie zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten. Die meisten Agenturen für Arbeit verfügen über ein Berufsinformationszentrum, in denen Sie Tipps für die Stellensuche, Ihre Bewerbung und Vorstellung erhalten können.

Über offene Stellen können Sie sich auch online informieren. Dort steht Ihnen ein breites und überregionales Angebot an Stellen zur Verfügung. Des Weiteren finden Sie im Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit eine Reihe von Links zu berufs- und branchenspezifischen Stellenbörsen.

Die Agentur für Arbeit veranstaltet so genannte Stellenbörsen, bei denen sich Arbeitgeber vorstellen und ihre offenen Stellen anbieten. Sie können dort unmittelbar Kontakt mit Firmen aufnehmen.

Außerdem wird auch Ihre Eigeninitiative unterstützt. Sie erhalten Tipps, wie und wo Sie sich selbst um eine neue Stelle bemühen können. Für die Vermittlung von Bewerbern mit bestimmten Qualifikationen oder für die Vermittlung einer Arbeitsstelle ins Ausland bietet die Bundesagentur für Arbeit besondere Fachvermittlung an.

Spezielle Beratungsangebote gibt es für

  • Menschen mit Behinderungen
  • Hochschulabsolventen
  • Berufsrückkehrende

Voraussetzungen

Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, um sich zu informieren. Es empfiehlt sich, bereits während der Kündigungsfrist das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon sind Personen, deren Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht endet, verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Erstellung Ihres Profils benötigt die Agentur für Arbeit einen Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige Bewerbungsunterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Leistungen der Agentur für Arbeit kann jeder Arbeitnehmer unentgeltlich in Anspruch nehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Um das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Termin mit einem Berater oder Vermittler in Ihrer Agentur für Arbeit vereinbaren.

In einem persönlichen Gespräch geben diese Auskunft und Rat in Fragen

  • der Arbeitsplatzwahl,
  • der beruflichen Entwicklung,
  • zum Berufs– und Arbeitsplatzwechsel,
  • zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
  • zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten,
  • zu Möglichkeiten der beruflichen Bildung und
  • zu Leistungen der Arbeitsförderung.

Im Rahmen der Beratung werden zunächst Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten aufgenommen. Dazu gehören:

  • Ausbildung,
  • berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten,
  • die letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten.

Daraus ergibt sich Ihr Bewerberangebot mit einem individuellen Bewerberprofil, das die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Angebot im virtuellen Arbeitsmarkt ist.

Der Arbeitsvermittler wählt dann diejenigen Bewerber– und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen. Über den Vermittlungsvorschlag werden Sie entweder in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich beziehungsweise telefonisch informiert. Die Entscheidung über die Annahme des Vermittlungsvorschlags (und die Gestaltung des Arbeitsvertrages) liegt bei Ihnen.

ACHTUNG: Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, kann die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug haben (Sperrzeit). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem Merkblatt für Arbeitslose.

Liegen für Sie keine geeigneten Stellenangebote vor, wird der Vermittler initiativ für Sie nach offenen Stellen fragen. Falls für Sie auch ein Wohnortwechsel in Betracht kommt, kann die Suche über den Bereich der örtlichen Agentur für Arbeit hinaus ausgedehnt werden.

Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich ist, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Dieser berechtigt zur Auswahl eines Trägers zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, einer privaten Arbeitsvermittlung oder eines Arbeitgebers zur Absolvierung von Praktika mit dem Ziel der Eignungsfeststellung und/oder Kenntnisvermittlung. Bei der Ausgabe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines wird geprüft, ob Faktoren dem Erfolg der Maßnahmen entgegenstehen könnten (zum Beispiel Eignung, persönliche Verhältnisse, örtliche Verfügbarkeit).

Zuständig

Agentur für Arbeit
Johannes-Kopp-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/958-0
Fax: 06341/958-466
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken