Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.
Servicezeiten:Montag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung: