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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
[Nr.99115002060000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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