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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Badegewässerqualität
[Nr.99129011000000 ]

Leistungsbeschreibung

Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.

Verfahrensablauf

Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Die Proben werden jedoch bereits zur Badesaison genommen. Ein Badegewässer kann nachfolgend bewertet werden

  • ausgezeichnet
  • gut
  • ausreichend
  • mangelhaft.

Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten.

An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots ist Aufgabe der für das jeweilige Gewässer zuständigen Wasserbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).

Zuständig

Umweltamt
Amtsleiter: Matthias Doll
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3500
Fax: 06341/13-3509
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