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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Beglaubigung von Dokumenten

Leistungsbeschreibung

Amtlich beglaubigt werden können Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden (ausgenommen Personenstandsurkunden von Standesämtern).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird das Dokument, das beglaubigt werden soll (Kopie), und das Original.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr einer amtlichen Beglaubigung beträgt 3,50 Euro. Sofern noch Kopien benötigt werden, fallen pro Kopie noch 0,50 Euro an.

An wen muss ich mich wenden?

Amtliche Beglaubigungen:

Amtliche Beglaubigungen können vorgenommen werden von Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Verbandsgemeindeverwaltungen, Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Kreisverwaltungen, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Direktoren und Präsidenten der Gerichte, den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den obersten Landesbehörden, den landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit von allen übrigen Behörden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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