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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
[Nr.99036012011000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

  • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte beachten: Die Zulassungsstelle der Stadt Landau ist beim Kreis Südliche Weinstraße angesiedelt.

Weitere Infos sind hier zu finden:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/aemter/Kfz-Zulassung-Service-Center.php

Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Voraussetzungen

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Informationsstand

30.09.2021

Zuständig

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
Fax: 06341/940-500

Kontakt

Service-Center Kfz-Zulassung
Referatsleiter Joachim Ohmer
Kreishaus, Raum: 032
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-309
E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: https://lk-suedliche-weinstrasse.saas.smartcjm.com/m/sva/extern/calendar/?uid=824ff5f9-7e19-40ef-ba08-c3837cb05d79&wsid=0c48944f-38d5-4fdc-9746-28a7a92003da&lang=de
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