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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr                            

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Zuständig für 16 Dienstleistungen

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss »

Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen »

Ein Kind und / oder mehrere Kinder in einer Horteinrichtung anmelden »

Elternbeiträge für Tageseinrichtungen, Kinderkrippen und Kinderhorte festsetzen »

Elternbeitrag übernehmen »

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen »

Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen »

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären »

Hilfeplan aufstellen »

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt »

Kindertagesstätten »

Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen »

Schriftliche Auskunft über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister beantragen »

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen »

Vaterschaftsanerkennung »

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden »

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