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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
[Nr.99129008037000 ]

Volltext

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.

Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation

Frist

Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.

Rechtsbehelf

Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.

Zuständig

Umweltamt, Abteilung Umweltschutz
Abteilungsleiter: Andreas Boy
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-3509

Kontakt

Herr Georg Messerschmitt
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3521
Fax: 06341/13-883522
E-Mail oder Kontaktformular
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