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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt

Volltext

Jeder, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht oder diese transportiert, hat das Austreten dieser Stoffe in nicht nur unerheblicher Menge der zuständigen Stelle zu melden, wenn diese Stoffe in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen oder gelangen können. Wassergefährdende Eigenschaften haben z.B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte. Ob eine Menge erheblich ist, oder nicht, hängt von den Stoffeigenschaften und der Umgebung (z.B. Wasserschutzgebiet) ab. Wenn Sie unsicher sind, berät Sie die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Boden- oder Gewässerverunreinigung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie an die untere Wasserbehörde der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich. In Städten nimmt auch die Feuerwehr (112) die Meldung entgegen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die untere Wasserbehörde kann Sofort- und Folgemaßnahmen zur Beseitigung der Gewässerverunreinigung anordnen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2018
Fachlich freigegeben durch:

MUEEF

Zuständig

Umweltamt, Abteilung Umweltschutz
Abteilungsleiter: Andreas Boy
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-3509

Kontakt

Herr Georg Messerschmitt
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3521
Fax: 06341/13-883522
E-Mail oder Kontaktformular
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