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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Reihenfolge der Vornamen ändern
[Nr.99083002011001 ]

Volltext

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird wirksam sobald sie Beim Standesamt eintrifft, das den Geburtseintrag führt.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Kosten

Die Erklärung ist gebührenpflichtig. Für die Ausstellung von geänderten Urkunden oder Bescheinigungen fallen Gebühren an.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.


Frist

keine

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.06.2019
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Nadine Bus
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3276
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Christina Lanzet
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3278
Fax: 06341/13-88-3272
E-Mail oder Kontaktformular
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