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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ladenöffnungszeiten einhalten
[Nr.99050041074000 ]

Volltext

Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.

 

Ansprechpunkt

Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständig.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Kosten

Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Alexander Unruh
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3212
Fax: 06341/13-3219
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