Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das das Geburtenregister führt.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr