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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jagdbezirk in den Jagdschein eintragen lassen
[Nr.99067004060000 ]

Volltext

Auf dem Jagdschein ist die Fläche eingetragen, auf der Sie jagen dürfen - der Jagdbezirk. Sollte sich die Fläche nach Erteilung des Jagdscheins ändern, müssen Sie dies auf Ihrem Jagdschein entsprechend anpassen lassen.

Die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz aktualisiert die Angaben zur Jagdausübungsfläche.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits einen Jagdschein.
  • Ihre Jagdausübungsfläche hat sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweise zur Fläche, auf welcher Sie jagen dürfen:
    • Jagdpachtvertrag
    • Eigentumsnachweis bei Eigenjagd

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Ben Burkhard
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3217
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ursula Kost
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3214
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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