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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ehefähigkeitszeugnis beantragen
[Nr.99059002012000 ]

Volltext

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Aufgaben des Standesamtes

  • Ausstellen von Geburtsurkunden, Ehe- und Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister, Beantragung über Standesamt online möglich
  • besondere namensrechtliche Erklärung (z.B. Wiederannahme eines früheren Namens nach Scheidung, Namenserteilung, etc.)
  • öffentlich-rechtliche Namensänderungen (Namensänderungsgesetz)
  • Informationen zur Eheschließung im Inland und Ausland
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Eheschließungen zu den Öffnungszeiten sowie zusätzlich einmal monatlich samstags
  • bei uns können Sie zwischen zwei Trausälen wählen
  • ein besonderes Arrangement bieten wir Ihnen zusätzlich in zwei Trausälen in der Jugendstil-Feshalle an

Sie erreichen uns unter der Emailadresse standesamt@landau.de.

 

Öffnungszeiten des Standesamts

Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr


Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht

Zuständige Stelle

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
  • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
     

Bearbeitungsdauer

Vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Stefanie Rasig
Stv. Abteilungsleiterin des Standesamtes
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3271
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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