Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.
Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt gilt das deutsche Namensrecht, außer die ausländischen Eheschließenden wählen aktiv ihr Heimatrecht.
Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.
Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Eheschließung.