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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Flyerverteilung

Leistungsbeschreibung

Zum Verteilen von Werbematerialien, z. B. Flyern, benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis zum Verteilen von Flyern wird nur dann erteilt, wenn sich der Veranstalter zur unverzüglichen Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung bereit erklärt oder diese unverzüglich beseitigen lässt.
Das Anbringen von Flyern an Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubnisfähig. Aufgrund der Art und Weise der Verteilung kann die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung nicht gewährleistet werden. Die Verteilung der Flyer darf nur unmittelbar vor dem Gewerbe oder Ladenlokal stattfinden. 

Verfahrensablauf

Die Beantragung zum Verteilen von Flyern kann formlos erfolgen. Um Missverständnisse auszuschließen empfiehlt sich allerdings die Schriftform. Sie müssen in Ihrem Antrag die verantwortliche Person, den Ort und den Zeitraum der geplanten Verteilung benennen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Kopie des Flyers muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Verwaltungsgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es kommt auf die Gepflogenheiten der Verwaltung an. Einzelheiten sollten beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.

Rechtsgrundlage

Beachten Sie bitte die Satzungen der Städte und Gemeinden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Marcel Jung
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3225
E-Mail oder Kontaktformular
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