Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 c GewO (Automatenaufsteller-Erlaubnis) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis:
zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, - Ordnungsabteilung-,
Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz, unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.224 zu senden.
- Gewerbezentralregisterauszug:
wird bei Antragstellung angefordert
- Bescheinigung der Hausbank:
Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Konten ordnungsgemäß geführt werden, dass die Zahlungsweise nicht zu beanstanden ist und dass, soweit die Bank Einsicht hat, die Vermögensverhältnisse geordnet erscheinen.
- Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes.