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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 c GewO (Automatenaufsteller-Erlaubnis) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis: 
    zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
    Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, - Ordnungsabteilung-,
    Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz, unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.224 zu senden. 

  • Gewerbezentralregisterauszug:
    wird bei Antragstellung angefordert 

  • Bescheinigung der Hausbank:
    Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Konten ordnungsgemäß geführt werden, dass die Zahlungsweise nicht zu beanstanden ist und dass, soweit die Bank Einsicht hat, die Vermögensverhältnisse geordnet erscheinen.

  • Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes. 
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