Zum Eröffnen/Übernehmen einer/eines
Schankwirtschaft
Speisewirtschaft
Beherbergungsbetriebs
werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis:
zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, -Ordnungsabteilung-, Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.260 zu senden.
- Gewerbezentralregisterauszug:
wird bei Antragstellung angefordert
- Nachweis der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer
- Gesundheitszeugnisse für die in der Küche der Gaststätte tätigen Personen, ausgestellt von dem zuständigen Gesundheitsamt
- Pachtvertrag für die Gaststätte (Original, sowie eine Kopie zum Verbleib)
- Planunterlagen und baurechtliche Genehmigung der Gaststätte
- Sondernutzungserlaubnis soweit erforderlich
- Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerabteilung der Stadt Landau in der Pfalz, zu beantragen im Dienstgebäude Marktstraße 50, Steuerabteilung, Tel. 13-2201