Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Abs. 2 GewO werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis:
wird bei Antragstellung angefordert
- Gewerbezentralregisterauszug:
wird bei Antragstellung angefordert
- Passbild
- Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes
- bei juristischen Personen Handelsregisterauszug