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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis
[Nr.99050013001000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

 Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Zuständig

Finanzverwaltung/Wirtschaftsförderung
Amtsleiter: Herr Martin Messemer
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2000
Fax: 06341/13-8882002

Kontakt

Herr Yannick Herfurth
Wirtschaftsförderung
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2003
Fax: 06341/13-2009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jasmin Seither
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2002
Fax: 06341/13 -2009
E-Mail oder Kontaktformular
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