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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Temporäre Halteverbotszone beantragen
[Nr.99108011153000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
    • Formlos
  • Nachweise
    • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  
  • Hauptantrag
    • Formlos
  • Nachweise
    • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): 14 Tage

Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): befristet

Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): 14 Tage

Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): befristet

Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

Was sollte ich noch wissen?

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

Bemerkungen

Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

Voraussetzungen

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Informationsstand

20.06.2022

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kästner
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Anna Kreis
Abteilungsleitung Straßenverkehr
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3201
Fax: 06341/13-88 3201
E-Mail oder Kontaktformular
Monja Hellmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3239
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Eileen Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3234
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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