Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt. Wegen ihrer Größe und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig.
Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.
Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu Verbrennungen auf der Haut führen. Daher stellt die Pflanze eher ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger gefragt. Es wird zudem an die Eigentümer und Landnutzer von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, sich der Beseitigung der Herkulesstauden anzunehmen.
Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens/Feldes auf Kreisebene sowie Gemeinde-/Stadtebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen.
Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:
Zu einer dauerhaften Entfernung der Herkulesstaude gehören auch mehrjährige Nachkontrollen im Mai/Juni denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.
In Fällen ohne naturschutzfachliche Relevanz (zum Beispiel Standorte an Kindergärten, Radwegen, Liegewiesen im Freibad) sollten Sie die örtlichen Ordnungsämter informieren.
Zur Mithilfe bei der Eindämmung melden Sie Standorte der Pflanzen über die Internet-Meldeseite "ArtenFinder Service Portal Rheinland-Pfalz". Zusätzlich können Sie den Standort bei der Unteren Naturschutzbehörde ihres Kreises oder in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung melden.
Zuständig sind Sie als Grundstückseigentümer und Bodennutzer.
Für bestimmte Naturschutzmaßnahmen sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD Nord und SGD Süd) zuständig.
Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung der Herkulesstaude einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:
Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine gefährliche Substanz, Furanocumarin, die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt.
Auf der Haut bilden sich Blasen, die an eine schwere Verbrennung erinnern und eine Verfärbung, die monatelang anhalten kann. Auch Dämpfe können die Gesundheit beeinträchtigen und z.B. Übelkeit verursachen. Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch das gefährliche Furocumarin. Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonnenlicht besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt.