Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch laufende und einmalige Leistungen gewährt, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Höhe der laufenden Leistungen richtet sich nach Regelsätzen.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauernder Erwerbsminderng können Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, Leistungen im Rahmen der Grundsicherung beantragen.
Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Montag: geschlossen