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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Personen

Zusatzinformation

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch laufende und einmalige Leistungen gewährt, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Höhe der laufenden Leistungen richtet sich nach Regelsätzen.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauernder Erwerbsminderng können Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, Leistungen im Rahmen der Grundsicherung beantragen.

Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

Montag: geschlossen

Zuständig

Grundsicherung, Asylbewerber, Wohngeld, BAföG
Sachgebietsleiter: Herr Martin Wittmann
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5059

Kontakt

Herr Martin Wittmann
Stv. Amtsleiter; Sachgebietsleiter Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Wohngeld,
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular


Frau Kirchmer
Sachbearbeiterin; Nachnamen Fm-Kr
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5018
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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