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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
[Nr.99107013148002 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

             oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Zuständig

Sozialamt
Amtsleiter: Herr Jan Marco Scherer
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5000
Fax: 06341/13-5009

Kontakt

Sandra Lentz
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5047
Fax: 06341/ 13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sabine Kern
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5010
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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