Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Hundesteuer festsetzen
[Nr.99102013002000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

Kosten

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

Frist

Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokumente

Hundesteuersatzung (PDF, 242 kB)

Anmeldeformular Hundesteuer Stadt Landau (PDF, 81 kB)

Anmeldeformular Hundesteuer (PDF, 40 kB)

Abmeldeformular Hundesteuer Stadt Landau (PDF, 98 kB)

Abmeldeformular Hundesteuer (PDF, 41 kB)

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 284 kB)

SEPA-Direct Debit Mandate (PDF, 285 kB)

Zuständig

Steuerabteilung
Abteilungsleiter: Herr Josef Thomas
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2200
Fax: 06341/13-882200

Kontakt

Andrea Deininger-Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2202
Fax: 06341/13-882202
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken