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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jagdsteuer
[Nr.99067005000000 ]

Volltext

Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Kassen- und Steuerabteilung
Abteilungsleiter: Tristan Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2100
Telefon: 06341/13-2199 (Hotline für Anliegen)
Fax: 06341/13-882102
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Andrea Deininger-Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2202
Fax: 06341/13-882202
E-Mail oder Kontaktformular
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