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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
[Nr.99060001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Kindergartenbetreuung

Alle Kinder haben ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (ab 1. August 2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Kinder mit Behinderung können außerdem einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe zum Ausgleich ihrer Behinderung haben.

In Rheinland-Pfalz gibt es die Angebotsformen

  • „Einzelintegration in Kindertagesstätten“,
  • „Integrative Gruppen“ (fünf Kinder mit und 10 Kinder ohne Behinderung) und
  • „Heilpädagogische Gruppen“ (acht Kinder mit Behinderung).

Diese Wahlmöglichkeit hat eine wichtige Bedeutung für die betroffenen Eltern. Die individuellen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung werden im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung festgestellt, die in enger Abstimmung und Einbindung der Eltern erfolgt.

Weitere Informationen zu Kindertagesstätten finden Sie hier. 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte erteilen die Kindergartenträger sowie die örtlich zuständigen Jugend- und Sozialämter.

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen
Abteilungsleitung Nesli Kuru
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5110
Fax: 06341/13-5109
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Gisela Beck
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5113
Fax: 06341/13-885112
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Claudia Busch
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5112
Fax: 06341/13-885112
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Susanne Schmitt
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5114
Fax: 06341/13-885112
E-Mail oder Kontaktformular
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