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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Leichenpass beantragen
[Nr.99101003012000 ]

Volltext

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
  • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
  • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
  • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
  • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

Kosten

  • Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses

    Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.05.2020
Fachlich freigegeben durch:

MSAGD

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Friedhofsverwaltung
Abteilungsleiterin: Angelina Heupel
Zweibrücker Straße 33
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3250
Fax: 06341/13-3259

Kontakt

Frau Angelina Heupel
Abteilungsleitung der Friedhofsverwaltung
Zweibrücker Straße 33
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3250
Fax: 06341/13-883250
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