Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.
Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.
Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.
Servicezeiten:Montag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung: