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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Meldebescheinigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 6,50 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
 

Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.

Öffnungszeiten

Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten:

Montag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag - ohne vorherige Terminvereinbarung:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • 17. Juni 2023
  • 15. Juli 2023
  • 19. August 2023
  • 23. September 2023
  • 7. Oktober 2023
  • 18. November 2023
  • 9. Dezember 2023

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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