Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob eine Melderegisterauskunft für private oder gewerbliche Zwecke eingeholt wird.
Bitte beachten: Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig
Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.
Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.
Servicezeiten:Montag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung: