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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Melderegisterauskunft Erteilung einfach
[Nr.99115004001001 ]

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob eine Melderegisterauskunft für private oder gewerbliche Zwecke eingeholt wird.

  • einfache Melderegisterauskunft:        8,10 Euro
  • gewerbliche Melderegisterauskünfte: 9,20 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft:     11,90 Euro

Bitte beachten: Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels .
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Öffnungszeiten

Bitte beachten: Vorsprachen im Bürgerbüro sind aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0) möglich. Grund sind mehrere Personalwechsel in der Abteilung. Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird es wieder sogenannte "Walk in-Tage" geben, sprich Tage, an denen Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sind.

Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 18. November 2023
  • 9. Dezember 2023

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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