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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
[Nr.99115004001002 ]

Leistungsbeschreibung

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob eine Melderegisterauskunft für private oder gewerbliche Zwecke eingeholt wird.

  • einfache Melderegisterauskunft:        8,10 Euro
  • gewerbliche Melderegisterauskünfte: 9,20 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft:     11,90 Euro

Bitte beachten: Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchten Person oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Öffnungszeiten

Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten:

Montag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag - ohne vorherige Terminvereinbarung:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • 17. Juni 2023
  • 15. Juli 2023
  • 19. August 2023
  • 23. September 2023
  • 7. Oktober 2023
  • 18. November 2023
  • 9. Dezember 2023

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise

Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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