Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Niederlassungserlaubnis Erteilung
[Nr.99010003001000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
  • Sie haben keine Vorstrafen
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
  • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie

Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:

  • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

Welche Gebühren fallen an?

Kosten

  • 135 Euro
  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 200 Euro
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 250 Euro

Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Abteilungsleitung: Max Hofsäß
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Max Ehmer
Sachbearbeiter
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3245
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nena Rink
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ulrike Wagenblatt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Kai Burckgard
Sachbearbeiter
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3246
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Selina Rattanakorn
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3292
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sabrina Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3295
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken