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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Nutzung von städtischen Sporthallen und Sportplätzen

Leistungsbeschreibung

Die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz werden den öffentlichen Schulen, den sporttreibenden Vereinen, Organisationen und dergleichen zu Übungszwecken, für den Spiel- und Trainingsbetrieb, den Schulsport und zur Abhaltung von Meisterschaften zur Verfügung gestellt.

Die Einzelheiten regelt die „Sporthallenbenutzungsordnung der Stadt Landau in der Pfalz“.

Für die Nutzung der Sportanlagen werden gemäß der „Gebührenordnung für die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz“ Gebühren erhoben.

Öffnungszeiten


Montag und Dienstag:

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Mittwoch:

keine Sprechzeiten
Donnerstag:

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12 Uhr

 

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Dokumente

Sporthallenbenutzungsordnung der Stadt Landau in der Pfalz (PDF, 896 kB)

Gebührenordnung für die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz (PDF, 4.6 MB)

Zuständig

Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe
Amtsleiter: Herr Ralf Müller
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4002
Fax: 06341/13-4009
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