In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung die Abschlüsse
nachzuholen.
Weiterbildungen zur Vorbereitung auf einen Schulabschluss eröffnen neue persönliche und berufliche Perspektiven. Mit der Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife kann die Qualifikation der Berufsreife ohne den Besuch einer Realschule plus, eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder einer berufsbildenden Schule erworben werden.
Das Land fördert Maßnahmen der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung zur Erlangung von Schulabschlüssen.
Bitte wenden Sie sich zur Teilnahme an einen Vorbereitungskurs, an eine Volkshochschule, an ein Fernlehrinstitut oder an eine andere private anerkannte Bildungseinrichtung mit entsprechendem Angebot.
Für den Antrag auf Prüfungszulassung wenden Sie sich bitte an die Schulbehörde.
Zur Prüfung des entsprechenden nachzuholenden Schulabschluss wird zugelassen, wer:
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:
Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 15. Januar, 15. Mai oder 15. September eines jeden Jahres schriftlich bei der Schulbehörde.
Eine Übersicht der Volkshochschulen, die Schulabschlusskurse anbieten, finden Sie auf der Homepage der Volkshochschulen.