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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Tierquälerei
[Nr.99089024000000 ]

Leistungsbeschreibung

Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Voraussetzungen

Vorfall oder Verdacht
 
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte
  • Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterschriebene Zeugenaussage 
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar. 

Zuständig

Veterinäramt
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
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