Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
[Nr.99118003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen (kommunalen) Behörden gehen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwären betreffen, z.B. bei Abweichungen in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung oder bei Störungen des Wohlbefindens. Die Behörden nehmen aufgrund der Verbraucherbeschwerden ggf. Betriebskontrollen vor. Das Landesuntersuchungsamt untersucht und bewertet in diesem Zusammenhang genommene Proben. Die örtlich zuständige Behörde informiert den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin über das Ergebnis.

Verfahrensablauf

Schriftliche Beschwerde bei der örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einreichen, ggf. Betriebskontrolle und Probennahme und – untersuchung; Bescheid an den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin.

An wen muss ich mich wenden?

Das gemeinsam Gesundheitsamt der Stadt Landau und des Kreises Südliche Weinstraße ist bei der Kreisverwaltung SÜW angesiedelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angabe über den Gegenstand der Beschwerde, Ort und Zeit des Kaufs des Gegenstandes, Angaben über Reste, die Verpackung, eine Quittung; ggf. eine Benennung des behandelnden Arztes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine, aber grundsätzlich gilt: je zeitnäher, umso besser.

Bearbeitungsdauer

Hängt von den zu veranlassenden Maßnahmen und den ggf. zu untersuchenden Proben ab.

Zuständig

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
Fax: 06341/940-500
zurück nach oben drucken