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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
[Nr.99108014042000 ]

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Sperrpfosten und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
  • eine neue Fußgängerampel
  • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
  • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.

Erforderliche Unterlagen

Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen /eine Verkehrseinrichtung  aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.

Frist

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Abteilungsleiter: Ralf Bernhard
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6001
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Alban Stelzer
Sachbearbeiter
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6606
Fax: 06341/13-886602
E-Mail oder Kontaktformular
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