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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
[Nr.99012038234000 ]

Leistungsbeschreibung

Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde kann nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Verfahrensablauf

Näheres zum Verfahren ergibt sich aus § 28 BauGB.

An wen muss ich mich wenden?

Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Zuständig

Liegenschaftsabteilung
Abteilungsleitung: Gustav Kießling
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2300
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Gustav Kießling
Abteilungsleiter der Liegenschaftsabteilung
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2300
Fax: 06341/13-882300
E-Mail oder Kontaktformular
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