Einer in Deutschland ansässigen Person können Schusswaffen oder Munition überlassen werden. Das Überlassen muss innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden, wobei die Vorlage der Waffenbesitzkarte beider Parteien bei der örtlichen Waffenbehörde zwingend ist. Auch der Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden muss innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.
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