Wenn Sie Waffen oder Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie hierfür einen Erlaubnisschein. Wenn Sie einen Erlaubnisschein bereits erhalten haben, können Sie diesen mehrfach verlängern lassen.
Die Verlängerung der Mitnahmeerlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
Die Zuständigkeit obliegt der für Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen örtlichen Waffenbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Für eine Verlängerung gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.
Eine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in oder durch die Bundesrepublik Deutschland setzt voraus, dass Sie
Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn Sie
Sofern Sie Jägerin oder Jäger, Sportschützin oder Sportschütze beziehungsweise Brauchtumsschützin oder Brauchtumsschütze sind, können für Sie auch bei der Verlängerung eines Erlaubnisscheins Ausnahmeregelungen greifen.
Verwaltungsgebühr zur Mitnahme in die Bundesrepublik Deutschland: EUR 50;
Verwaltungsgebühr zur Mitnahme durch die Bundesrepublik Deutschland: EUR 50;
Verwaltungsgebühr zur Mitnahme in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union: EUR 50
Gültigkeit der Verlängerung: bis zu einem Jahr (kann mehrfach verlängert werden).
Neben der Mitnahmeerlaubnis gibt es eine Verbringungserlaubnis, die eine andere Leistung beinhaltet.