Es gibt verschiedene Arten der Wohnraumförderung, welche von der Investitions- und Strukturbank (ISB) des Landes Rheinland-Pfalz initiiert und unterstützt werden, wie zum Beispiel:
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Sie ist zuständig für die Wirtschafts- und Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Die ISB ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank ist verantwortlich für die Förderung des Mittelstandes und der Kommunen sowie die Umsetzung der Programme der sozialen Wohnraumförderung.
Die tagesaktuellen Zinskonditionen sind auf der Internetseite der ISB unter isb.rlp.de zu finden.
Die Förderanträge sowie weitere Erläuterungen für ein Darlehen finden Sie auf der Homepage der ISB unter www.isb.rlp.de im Downloadbereich. Eine erste Beratung und Klärung benötigter Nachweise erhalten Sie im Stadtbauamt Landau, Bauverwaltungsabteilung. Die ausgefüllten Förderanträge und benötigten Nachweise bzw. Unterlagen reichen Sie im Anschluss bitte bei der Stadtverwaltung Landau, 680 Bauverwaltungsabteilung, Königstraße 21, 76829 Landau, z. Hd. Frau Spielberger, ein. Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie der Förderbestätigung wird der ISB gemeinsam mit Ihrem Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.
Beratungsstelle Stadtbauamt Landau:
Bauverwaltungsabteilung -680-
Frau Spielberger
Königstraße 21
76829 Landau
Telefon: 06341-13 68 03
E-Mail: Madlene.Spielberger@Landau.de
Des Weiteren ist eine fortführende Beratung durch die ISB möglich:
Beratungszentrum Wohnraumförderung
Telefon: 06131 6172-1991
wohnraum@isb.rlp.de
Das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungs-gesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigen.
Investorinnen und Investoren, die preiswerte Mietwohnungen errichten, müssen beachten, dass die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten dürfen.
Montag und Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr, 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag keine Sprechzeiten