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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen
Telefon: 06341/13-5110
Fax: 06341/13-5109
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr                            

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Zuständig für 25 Dienstleistungen

Beistandschaft »

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern »

Elternbeiträge in Kinderkrippen und Kinderhorten »

Elternbeitrag festsetzen »

Elternbeitrag übernehmen »

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen »

Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen »

Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes »

Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren »

Hilfeplan aufstellen »

Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz Informationserteilung »

Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden »

Kind in KiTa anmelden »

Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter »

Kindertagesstätten »

Schulfahrten: Kostenerstattung »

Sorgeerklärung beurkunden »

Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen »

Unterhalt für Kinder »

Unterhaltsansprüche beurkunden lassen »

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen »

Vaterschaftsanerkenntnisse und Beistandschaften gem. §1712 BGB »

Vaterschaftsanerkennung beurkunden »

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden »

Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen »

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