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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
[Nr.99013016012001 ]

Volltext

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Rechtsgrundlage(n)

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.10.2022
Fachlich freigegeben durch:

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
 

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Rechtsbehelf

Nein

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen
Abteilungsleitung Nesli Kuru
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5110
Fax: 06341/13-5109
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Mathias Mertz
Sachbearbeiter & System-Administrator
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5128
Fax: 06341/13-88-5109
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nadine Möller
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5122
Fax: 06341/13 88 5109
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Florian-David Wedel
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5120
Fax: 06341/13-88-5109
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