Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegennehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
Es fallen keine Gebühren an, sofern die Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Standesamts erfolgen soll.
Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen Gebühren in Höhe von 59,00 Euro bis 177,00 Euro an.
Für die Rechte und Pflichten der Ehegatten ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.
Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.