Der Waffenerwerb muss binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Daraufhin muss die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorgelegt werden. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben.
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