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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wohngeld Änderung
[Nr.99107023011000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Nachweis der eingetretenen Änderung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Anträge / Formulare

Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Zuständig

Grundsicherung, Asylbewerber, Wohngeld, BAföG
Sachgebietsleiter: Herr Martin Wittmann
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5059

Kontakt

Daniela Bachmann
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5063
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jenny Kromer
Sachbearbeiterin: Wohngeld, Lastenzuschuss, Pflegestrukturplan
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5048
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Maximilian Schmitt
Sachbearbeiter: Wohngeld, BAföG/ABFG
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5015
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nadine Volz
Sachbearbeiterin: Wohngeld, Lastenzuschuss, BAföG/AFBG
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5035
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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