Für den Besuch allgemein bildender Schulen (z.B. Realschule, Gymnasium) kann ab Klasse 10 ausnahmsweise dann BAföG gewährt werden, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und die Schule vom Wohnort der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.
Der Besuch mindestens zweijähriger berufsbildender Schulen (z.B. Berufsoberschule, Berufsfachschule,) ist in der Regel förderungsfähig. Einjährige berufsbildende Schulen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht anderweitig aufbringen können.
Ihren Antrag auf BAföG müssen Sie in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle übersenden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Als Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)