Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

BAFöG Zusatzleistungen bewilligen
[Nr.99022002017000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Zuständig

Grundsicherung, Asylbewerber, Wohngeld, BAföG
Sachgebietsleiter: Herr Martin Wittmann
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5059

Kontakt

Frau Grimm
Sachbearbeiterin Wohngeld (Buchstaben A-Dn), BAföG/AFBG (Buchstaben A-K)
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5015
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Volz
Sachbearbeiterin Wohngeld (Buchstaben N-S), Lastenzuschuss, BAföG/AFBG (Buchstaben L-Z)
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5035
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken