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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bauaufsicht

Volltext

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses

Ansprechpunkt

Zuständig ist grundsätzlich die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Öffnungszeiten

Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

Zuständig

Stadtbauamt, Bauordnungsabteilung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6302
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular
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